Presseerklärung der VVN-BdA Bochum zum
Freispruch für Nazi-Chef Thomas Wulff
durch das Bochumer Landgericht
»Pünktlich zum Gedenktag 9. November kam der Freispruch vom Bochumer Landgericht. Wegen volksverhetzenden Reden wiederholt verurteilt, wurde der Nazi-Chef Wulff vom Bochumer Landgericht freigesprochen. Es gilt ja die politische Meinungsfreiheit. Und im Zweifel ist für den Angeklagten zu entscheiden. Gegen genau diese politische Meinungsfreiheit, gegen Pressefreiheit und statt für, gegen den Angeklagten entschieden vor ein paar Wochen Richterin und Staatsanwältin. Der verantwortliche Redakteur von bo-alternativ, der u.a. auch Mitglied der jede Gewalt ablehnenden Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) ist, wurde zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt, weil er zu einer Demonstration gegen Nazi-Hetzer aufgerufen hatte.

