Der NSU-Skandal –
die staatliche Rolle und der Prozess
Die VVN-BdA Bochum lädt als Mitveranstalterin herzlich ein zu
einer Informations- und Diskussionsveranstaltung mit Wolf Wetzel
(Journalist, Autor), Frankfurt a.M. und Peer Stolle (Rechtsanwalt,
NebenklägerInnenvertreter), Berlin.
Fast auf den Tag genau jährt sich im November
erneut die Aufdeckung der so genannten „NSU-
Morde“. Am 4. November 2011 wurde bekannt,
dass über 13 Jahre eine neonazistische
Gruppierung existierte, die zehn Menschen tötete
und bei zwei Bombenanschlägen unzählige
verletzte. Ihr Motiv war Hass auf Menschen mit
realem oder angenommenem migrantischen
Hintergrund.
Der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags
hat mittlerweile seine Ermittlungsarbeit beendet.
Er hatte den Auftrag aufzuklären, inwieweit
staatliche Stellen bei der Verhinderung und
Aufklärung der Mordserie versagt haben.
Nach allen bisher bekannt gewordenen Ergebnissen
kann von einem staatlichen Komplettversagen
ausgegangen werden, bei dem sich die Frage der
staatlichen Mitverantwortung stellt.
Vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts
München wird seit der Prozesseröffnung am 6. Mai 2013 versucht, die strafrechtliche
Verantwortlichkeit der 5 Angeklagten für die so genannten 10 NSU-Morde zu klären.
Auf Seiten der Opfer gibt es 86 Nebenkläger, die von 62 Anwälten vertreten werden.
Das Gericht rechnet mit einer Verfahrensdauer von zweieinhalb Jahren.
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