Die herrschende Rechtsmeinung?
Frankfurt streicht Hindenburg von der Ehrenbürgerliste
Zu dem Antrag der VVN-BdA Bochum auf Aberkennung der Ehrenbürgerschaft von Hindenburgs durch den Rat der Stadt Bochum schrieb Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz in ihrem Antwortbrief:
„Nach herrschender
Rechtsmeinung besteht ein
Ehrenbürgerrecht nur zu
Lebzeiten und erlischt mit
dem Tod des Ausgezeichneten.
Eine formale Aberkennung der
Ehrenbürgerwürde ist nach dem
Tod daher nicht mehr möglich,
weil sie dann faktisch nicht mehr besteht.“
Sie verschweigt in dem Brief, ob
sie der Ansicht ist, dass Adolf
Hitler 1984, als der Bochumer Rat dessen Ehrenbürgerschaft
aberkannte, noch lebte.
Bemerkenswert ist ferner, dass ihr Parteifreund und OB-Kollege Peter Feldmann aus Frankfurt am Main, die nach Ansicht der Bochumer OB herrschende Rechtsmeinung nicht kennt.
Die Stadtverordnetenversammlung in Frankfurt am Main hat am 11. Juni 2015 die
Ehrenbürgerschaft Paul von Hindenburgs aberkannt. Oberbürgermeister Peter
Feldmann (SPD) hat die Entscheidung als „längst überfällig“ bezeichnet.