60 Jahre Grundgesetz
Das uneingelöste Versprechen
Juni 2009, Vortrag von Wolfgang Dominik bei der VVN Bochum am 5.6.2009
Wann hast du zum 1. Mal etwas vom GG gehört?, gelesen?, ein GG selbst in der Hand gehabt?
„Grundgesetz, ja Grundgesetz, Sie reden hier die ganze Zeit vom Grundgesetz? Sagen Sie mal, sind Sie eigentlich Kommunist?“, heißt es in dem Lied von Franz-Josef Degenhardt: Befragung eines Kriegesdienstverweigerers durch den liberalen und zuvorkommenden Kammervorsitzenden.
Wir sind schon mitten im Thema. Alles, was mit der Bundeswehr im GG zu tun hat, stand ursprünglich nicht im Grundgesetz. Allerdings gab es schon sofort das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen!
Stichworte, Fragen zum Thema, Probleme
- Warum heißt das Grundgesetz eigentlich GG wenn wir doch gleichzeitig ein Verfassungsgericht, Verfassungsrichter, Verfassungsklagen u.ä. haben?
- Wie ist das Verhältnis von Grundgesetzanspruch oder Grundgesetzversprechungen zur Grundgesetzwirklichkeit?
- Klassengesellschaft – Klassenjustiz – Gesetze : Kompromisse zwischen den Klassen – Klassenkompromiss, Waffenstillstand zwischen den Klassen
- Die Geschichte wird von den Siegern geschrieben – und die lassen kein gutes Haar an den Absichten und Theorien der Besiegten
- Bis heute heißt es in den Geschichtsbüchern nicht: 8. Mai 1945: Befreiung vom Faschismus, sondern so wie der schlechte Film „Der Untergang“ Untergang, Katastrophe, Stunde Null, Zusammenbruch, Niederlage
- Die Krauses und die Flicks – vor dem GG gleich?
- Die verhinderte Neuordnung
- Warum reden Walter Dirks und andere AntifaschistInnen und DemokratInnen der 1. Stunde von: „ Dies ist nicht das Deutschland, für das wir gekämpft haben“
- Soziale und „bürgerliche“ Grundrechte (vgl. Max Reimann, MB 1/01, 27ff)
- Ökonomische, also strukturelle, politische, personelle, ideologische, militärische Restauration
- Hanns Maria Globke, der Mann hinter Adenauer
- Ratio legis – ratio legislatori
- Die Umdeutung des GG vom antifaschistischen zum antitotalitären GG
- Die Entsorgung des GG Art. 139
- Verfassungsänderungen: Die Wehrverfassung von 1955
- Die Notstandsgesetzgebung
- Gleichberechtigung der Frau mit dem Mann (s. FR 21.5.1988)
- Berufsverbote
- KPD-Verbot
- NATO-Doppelbeschluss
- Blitzgesetze (Hochzeit der Hexenjäger)
- Renazifizierung
- Renazifizierung: Giordano
- Beispiel: Das Fehler sozialer Grundrechte
- Militarisierung durch die Hintertür
- Menschenrechte und Klassenverhältnisse
- Menschenrechte im sozialen Weltkrieg
- Als die Menschenrechte schießen lernten
1. Einleitung
Als Historiker, Soziologe, Psychologe, Theologie habe ich gelernt, Dingen auf den Grund zu gehen, radikal zu sein. D.h., wenn ich mich mit einem Thema beschäftige, muss ich versuchen, die ökonomischen, davon abgeleitet die politischen, damit einhergehend und abgeleitet die ideologischen Bedingungen und jeweiligen Gewaltverhältnisse in der jeweils spezifischen gesellschaftlichen Entwicklung zur Kenntnis zu nehmen. Nur so kann ich genauer darstellen, woher wir kommen (Vergangenheitsanalyse), wo wir stehen (Gegenwartsorientierung) und wohin wir gehen (Zukunftsperspektive) . Juristische Entscheidungen fallen nicht vom Himmel, Gesetze wie das Grundgesetz zeigen bis in die Terminologie „Grundgesetz“ an, dass allein dieses Vorgehen angemessen ist. Wir haben ja auch ein Verfassungsgericht, einen Verfassungsschutz – aber eben keine Verfassung.
Um nicht bei Adam und Eva anzufangen, obwohl das theologisch und psychologisch sehr reizvoll wäre, fange ich bei der Herausbildung der bürgerlichen Gesellschaft an und mache ein paar historisch-juristische Anmerkungen.
2. Menschenrechte, Klassenverhältnisse, Demokratie gleich Volksherrschaft
Die bürgerliche Klassengesellschaft bildete sich in einem ca. 700 jährigem Klassenkampf der sich entwickelnden Bourgeoisie mit der feudalen Ordnung heraus. Je nach ökonomischer Entwicklung wurde z.B. eine Forderung nach der Gleichheit aller Menschen, nach Menschenrechten, eigentlich während der gesamten Menschheitsgeschichte gestellt. Nicht umsonst wollen manche TheologInnen Jesus zu einem Urkommunisten machen, andere zum ersten echten Feministen, andere gehen viel weiter ins Alte Testament zurück (eine bekannte kapitalismuskritische Ruhrgebietszeitung nennt sich nach dem Propheten Amos). Für die Entfaltung kapitalistischer Produktionsverhältnisse war der Liberalismus ein entscheidender ideologischer Schritt. Die Liberalen des 17.-19. Jahrhunderts forderten Gewerbefreiheit, Vertragsfreiheit, das Recht auf Freiheit, seinen Arbeitsplatz frei zu wählen.
Gegen das feudale Leibeigentum war die liberale Forderung gerichtet: „Alle Menschen sind von Geburt gleich und dürfen nicht leibeigen sein“. Wenn die körperliche und ökonomische Selbstbestimmung gefordert wird, gingen Sozialisten nur einen logischen Schritt weiter. Wenn die Arbeitskraft eines Menschen frei ist, der einzelne über seine Arbeitskraft selbst verfügen kann, muss es auch das Arbeitsprodukt als Ergebnis der Arbeitskraft denen gehören, die es gesellschaftlich produzieren. Die gesellschaftliche Planung und Aneignung des Arbeitsprodukts zum Zwecke der gesellschaftlichen Entwicklung, die jedem Menschen zugute kommen musste, ist die konsequente Forderung, wenn Freiheit und Gleichheit nicht privaten ökonomischen Zwecken geopfert werden sollen. Da auch Produktionsmittel selbstverständlich Ergebnis menschlicher Arbeit sind, müssen die Produktionsmittel vergesellschaftet werden. Wenn das nicht der Fall ist, dienen Produktionsmittel auf Grund der kapitalistischen Prinzipien nie dem Allgemeinwohl. Für die gesellschaftlichen Produzenten fällt manchmal etwas mehr, etwas oder viel weniger oder gar nichts vom gesellschaftlich produzierten Kuchen ab, der allergrößte Teil wird privat angeeignet.
Die kapitalistischen Produktionsverhältnisse fordern vom Kapitalisten
- Kapitalakkumulation,
- Kapitalexpansion,
- Kapitalrentabilität,
- Profitmaximierung.
Der Lohnarbeiter ist nur und ausschließlich Mittel zum Zweck. Seine Arbeitskraft ist eine Ware, die Mehr-Wert produziert als zu ihrer Produktion und Reproduktion an Werten notwendig ist.
In den bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnungen (auch da, wo es keine Verfassung gibt wie in den USA oder GB) wird das Privateigentum an Produktionsmitteln garantiert. Das bedeutet, dass der doppelt freie Lohnarbeiter 1. frei von Produktionsmitteln ist und damit 2. frei seine Arbeitskraft zu verkaufen. Aber eben genau Letzteres nicht kann. In allen kapitalistischen Gesellschaften strotzen die Medien von (unfreiwilligen) Berichten über skandalöse Arbeitsbedingungen, Bezahlungen, Schikanen, Repressionen, Überwachungen, Entlassungen ….. und dann geht das Elend erst recht los. (Art. 1,2, 3,4 usw. des GG vorlesen! Und z.B. 12,1). Die freie Entfaltung der Persönlichkeit durch Arbeit ist ein bürgerliches Versprechen, das an den ökonomischen Verhältnissen scheitert.
Zwar garantieren bürgerliche Verfassungen formal das gleiche Recht, die Gleichheit aller Menschen. Da aber das kapitalistische Eigentum z.B. in der herrschenden Interpretation des Grundgesetzes (was nicht die Absicht des Gesetzgebers war, der die Wirtschaftsordnung offen lässt!) fast heilig gesprochen wird, sanktioniert das gleiche Grundgesetz wachsende massive gesellschaftliche Ungleichheiten und eben den Ausschluss der Mehrheit der Bevölkerung von den Grundrechten. (Das geht mit Art. 1 los, zu Art. 5: Der konservative Publizist Paul Sethe hat das Recht der Meinungsfreiheit als auf wenige Massenmedienbesitzende eingeschränkt bezeichnet, Eckart Spoo spricht von Konzernmedien. Massenopportunismus, Duckmäusertum, „Deregulierung des Bewusstseins durch Regulierung“) …….
Die Justiz missachtete permanent den Grundgesetzartikel 4. Kommunistische Meinungsäußerungen wurden von Richtern, die gerade noch im Faschismus Linke und Demokraten aller Schattierungen drastisch bestraft hatten, jetzt mit Beginn der BRD hier wieder geahndet. Diether Posser als ehemaliger NRW-Justizminister, Ralf Giordano, Jörg Friedrich, Heinrich Hannover, Alexander von Brünneck, Bernt Engelmann und andere haben darüber erschütternde Darstellungen und Dokumentationen geschrieben. Im Faschismus verurteilten Kommunisten oder was die Justiz dafür hielt, wurde oft Wiedergutmachung für im Faschismus erlittenes Leid an Leib und Seele verweigert. Z.T. wurden sie von den gleichen Staatsanwälten und Richtern, die sie wenige Jahre vorher ins KZ gebracht haben, in der BRD schon wieder bestraft.
3. Eine Rehabilitierung und Wiedergutmachung für Justizopfer des Kalten Kriegs steht aus.
Am 14.2.1951 verbietet der Vatikan allen katholischen Christen, das Hauptwerk von Karl Marx, Das Kapital, in die Hand zu nehmen. Gläubige, die es zu Studienzwecken dringend brauchen, benötigen eine kirchliche Sondererlaubnis (jW11./12.2.2006).
Der anfangs zitierte Kriegsdienstverweigerer Degenhardts kann ein besonderes Lied auf die Demokratie singen. (Ich habe als KDV-Beauftragter der Ev. Kirche von Westfalen ungefähr 200 Gewissens-TÜV-Verhandlungen mitgemacht…. Eine bessere Einführung in die Missachtung von Grundrechten gab es nicht!)
Gerade werden neue Gesinnungsgesetze mit entsprechenden Gesinnungsstrafen beschlossen. Unter dem Vorwand „Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ hat am 28.5.2009 die Mehrheit des BT einen Verfassungsbruch begangen (so Ulla Jelpke, jW 29.5.09). Die Gesetze über die Vorbereitung für terroristische Akte in sog. Terrorcamps sollen schon „Vorbereitungshandlungen“ unter Strafe bis zu 10 Jahren stellen. Bedenkt man, dass einen Tag später wieder einmal – auch Parlamentarier der Regierungskoalition – versuchen wollen, die Tätigkeiten der deutschen Geheimdienste vielleicht doch zu kontrollieren, ahnt man, in welche Absurditäten die Antiterrormaßnahmen mal wieder führen: Man erinnert sich an die Limo-Datei aus der Zeit vor Genua 2001. Die Teilnahme an einer Anti-NPD-Demo kann in die Datei Limo (linksmotivierte Gewalttaten führen.
Die Justiz zeigt oft genug ihren Charakter als Klassenjustiz. Die Urteile gegen Zumwinkel und einer Kassiererin, die wie auch immer 70 Cent angeblich unterschlagen haben soll, sprechen Bände. Zumwinkel hat bis Anfang Juni keinen Cent seiner (milden) Strafe bezahlt, obwohl alle möglichen Organisationen das Geld schon voll verplant hatten.
Heribert Prantl (SZ 29.5.09): „Wäre damals (1967ff) bekannt gewesen, dass Kurras Kommunist ist, wäre er vom Landgericht Berlin nicht freigesprochen worden. Das Gericht hätte ihn ohne großes Federlesen verurteilt, nicht nur wegen fahrlässiger Tötung, sondern wohl wegen Totschlags. Diese Gewissheit ist das eigentlich Aufregende an der aktuellen Diskussion. Sie zweifelt nicht mehr daran, wie parteiisch die Justiz damals war, sie zweifelt nicht mehr daran, dass der Freispruch für Kurras ein Justizskandal war. Die Justiz damals war Teil der staatlichen Putativnotwehrfront, sie war Mitkämpferin im Kalten Krieg. Die Grundrechte standen unter Weltanschauungsvorbehalt.“ Prantl ist Dr. jur., Richter und Journalist. (Hervorhebung durch W.D.) Sollte das wirklich heute anders geworden sein?
1972 begann mit dem sog. Extremisten-Beschluss oder Radikalen-Erlass eine neue Hexenjagd. Angeblich richtete sich der gegen Extremisten von rechts und links.
Hier wird ein Teil meines Beitrags in der Ende 2009 erscheinenden „VVN-Geschichte in Bochum“ eingefügt:
3. Berufsverbote/Duckmäusertum
Als die ersten 68er den langen Marsch durch die Institutionen beginnen wollten, wurden sie jäh vom „Radikalen-Erlass“ (28.1.1972) gestoppt. Begann die Regierung Brandt/Scheel 1969 noch mit dem Slogan „Mehr Demokratie wagen“, stellte sich sehr bald heraus, dass das so ernst nun auch wieder nicht gemeint war. SPD/FDP machten sich eher den CDU-Slogan „Sicher in die 70`er Jahre“ zu eigen. Da Sicherheit durch die herrschende Klasse interpretiert wurde, hagelte es nun Berufsverbote auf Grund sehr einfacher „Argumente“:
- Er/sie ist Mitglied einer gerade zugelassenen, aber nicht regierungsloyalen und uns auch sonst nicht genehmen, wenn auch nicht verbotenen, also nicht verfassungswidrigen Partei oder
- sehr differenziert-grotesker Konstruktionen:
Sein/ihr Auto parkte vor einer Gaststätte, in der „Sympathisanten“ der Anti-AKW-Szene oder auch der Anti-Isolationshaft-Gruppen oder auch der erwähnten Partei tagten. Oder er/sie ist Beziehungspartner eines Menschen, der Mitglied oder Sympathisant der uns dauernd kritisierenden Partei. Oder – je nach Bundesland – er ist einfach nur Kriegsdienstverweigerer, der durch seine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst beweist, dass er die Verfassung nicht zu verteidigen bereit ist und deshalb als Verfassungsfeind zu beurteilen ist.
Die meisten Berufsverboteopfer kamen aus Organisationen oder einer Partei, die angeblich verfassungsfeindliche Zielsetzungen hatten. Die Partei (DKP) hatte der Staat, auch um die neue Ost-Politik abzusichern und die Linken besser unter Kontrolle zu bringen, 1968 erlaubt, jetzt wurde aber z.B. durch Berufsverbote versucht, die Existenz ihrer Mitglieder zu vernichten. Wegen der Veränderungen im internationalen Kräfteverhältnis und schlicht aus ökonomischen Gründen musste die DKP zugelassen werden, gleichzeitig betrieb man die Ausgrenzung ihrer Mitglieder oder Sympathisanten. Der MSB (Marxistischer Studentenbund Spartakus) fand nach Auffassung der – wie beschrieben – noch einigermaßen braunen Verfassungsschützer viel zu viel Zulauf unter den Studenten, die Kinder- und Jugendorganisationen „Junge Pioniere“ oder SDAJ (Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend) ebenfalls. Manche der ersten „68er“ begannen den „langen Marsch durch die Institutionen“, sie wollten auf Grund des staatlichen Monopols vieler gesellschaftlicher Bereiche nun Lehrer, Richter, Postbeamte, Lokführer werden. Andere wollten einfach nur das werden, wofür sie viele Jahre lang studiert hatten. Niemandem wurde irgendein verfassungsfeindliches oder verfassungswidriges Verhalten nachgewiesen, allein die Mitgliedschaft in der Partei, dem MSB, der SDAJ reichte aus, um nachhaltig bespitzelt zu werden, sich erniedrigenden Befragungen bzw. Verhören unterwerfen zu müssen und schließlich Berufsverbot zu bekommen. Auch die VVN/BdA stand regelmäßig in den Verfassungsschutzberichten, meistens mit dem Vorwurf, Dass auch Kommunisten unter ihren Mitgliedern zu finden waren. Daraus wurde leicht DKP-gesteuerte Organisationen. Dass Kommunisten im Faschismus zur Hauptopfergruppe gehörten, dass sie zu Zehntausenden hingerichtet worden sind, dass die Überlebenden ein besonderes Interesse an der VVN hatten, um die Erinnerung zu wahren und den Anfängen eines vielleicht neuen Faschismus zu wehren, störte die staatlichen VVN-Diskriminierer nicht.
Kritikfähigkeit, Herrschafts- und Ideologiekritik, Denken in Alternativen wurden zwar zu offiziellen Lernzielen der Politischen Bildung in den Schulen ernannt, nur: Wer davon auch Gebrauch machte, wurde staatlich gemaßregelt. Das hidden curriculum, das verborgene Curriculum wirkte kräftiger als das offizielle Curriculum. Eine Generation von Duckmäusern und Angepassten wuchs heran. Massenhaft betriebene Bespitzelungen und Gesinnungsschnüffeleien mit anschließender Gesinnungsjustiz verstießen gegen grundgesetzliche Versprechungen. Tausende von Lehrern, Lokomotivführern, Journalisten, Postboten, Friedhofsgärtnern und Straßenbahnschaffnern wurden nicht in den öffentlichen Dienst übernommen, verbeamtete angebliche Verfassungsfeinde aus dem Dienst entlassen.
Wieder einmal konnte man in der BRD lernen, dass zwischen Verfassungsrealität und Verfassungsversprechungen Welten oder auch nur der real existierende Kapitalismus klafften. Jahre später bedauerte Willy Brandt öffentlich-zerknirscht den Zustand der unkritischen und angepassten Jugend in der Republik und den verheerenden Einfluss des sog. Radikalen-Erlass, aber da war es wieder einmal zu spät. Viele Brandt-Verehrer hielten Brandt für die Politik der Berufsverbote gegen sogenannte Verfassungsfeindliche Kräfte im Öffentlichen Dienst für nicht verantwortlich. Georg Fülberth fasst die Gegenargumente so zusammen: „Erstens: Antikommunist war Brandt seit 1948 allemal. Zweitens wollte er durch die Berufsverbote seine Ostpolitik, die….ihrerseits Teil einer Strategie der kapitalistischen Expansion war, absichern. Die CDU/CSU hatte ihm vorgeworfen, er beziehe durch seinen `Brückenschlag` nach Osten auch die westdeutschen Kommunisten ein. Dadurch könnten die Verträge von Moskau und Warschau auch innenpolitisch einiges ins Rutschen bringen. Diesem Argument wollte Brandt entgegentreten. Drittens hatte er als SPD-Vorsitzender ein Interesse daran, etwaige Abwanderungsbewegungen vom linken Rand seiner Partei zur damals noch jungen und überschätzten DKP schon im Ansatz verhindern.“ (Junge Welt, Das Medium, 18.12.2008).
An den Universitäten war Duckmäusertum groß geschrieben. Der Autor dieser Zeilen hat es als Lehrbeauftragter an einer der Ruhrgebiets-Universitäten viele Jahre persönlich miterlebt. In Referatsthemen durfte der Begriff Kapitalismus nicht benutzt werden, weil andere reaktionäre Professoren das eventuell in Prüfungen für einen Kampfbegriff der DDR gegen unsere freie Marktwirtschaft halten könnten und entsprechend schlecht das Prüfungsergebnis sein könnte.
An der Ruhr-Universität Bochum war schon durchs geologische (!) Examen gefallen, wer in seiner Examensliteratur geologisch-wissenschaftliche Literatur aus der DDR benutzte.
Die Bochumer Abteilung für Sozialwissenschaften wurde lange Zeit durch einen Professor griechischer Herkunft dominiert, den die terroristische Offiziersjunta, die sich in Griechenland nach NATO-Plänen mit Zustimmung der NATO an die Macht geputscht hatte, wegen zu extremer rechter Anschauungen nicht nach Athen berufen wollte. Vorher wurde ein Professor, der mit seinen Studenten über Kapital und Arbeit, Macht und Herrschaft in der Bundesrepublik arbeitete, wegen seiner zu linken Ansichten verdrängt. Es erschienen Texte, die die Situation in Bochum analysierte und zum Ergebnis kamen: „Der gewöhnliche Faschismus an einer westdeutschen Universität“. Der antifaschistische Anspruch wird schon im Titel deutlich.
Während das Ahlener Programm, Art 14/15 GG, Art. 27 der Landesverf. NRW gemeinwirtschaftliche Ziele auf Grund der Erfahrungen im Faschismus formuliert, wird
Der Radikalismus- und Totalitarismus – und Extremismus-Begriff und warum Antifaschisten sie vermeiden sollten, aktuell. Ich muss das erklären.
Radikalismus ist zunächst einmal etwas Positives. Jeder möchte, dass z.B. Krankheiten an der Wurzel therapiert werden und nicht an den Schmerz-Erscheinungen. Radix heißt auch schlicht „die Wurzel“. Der Begriff Rechtsradikalismus ist eine bizarre Verdrehung von politischen und sozialen Traditionen. Auch den Begriff Linksradikalismus gibt es eigentlich nicht, da zumindest antikapitalistische Linke, die vom (pluralen!!) Marxismus etwas begriffen haben, den kapitalistischen Verhältnissen an die Wurzel gehen müssen. Anders sieht es aus mit den Begriffen „Extreme Rechte“ und „radikale Linke“, wenn man damit assoziiert, dass es unterschiedliche rechte bzw. linke Ansätze zum politischen Handeln gibt.
Der Extremismus-Begriff ist ein Propaganda-Begriff, ein Kampfinstrument zur Sprachregelung durch die „politische Mitte“ und dann der Geheimdienste. Jedenfalls in der BRD wird er seit 1949 so gebraucht, um in einem Atemzug Links- und ganz nebenbei auch den Rechtsextremismus zu verurteilen. Die Gedanken der Herrschenden sind i.d.R die herrschenden Gedanken.
Historische Wurzeln gehen hier ins 19. Jahrhundert zurück: Die aufstrebende und allmählich in Europa die politische Macht neben der meist schon vorhandenen ökonomischen Herrschaft übernehmende Bourgeoisie empfand sich immer von rechts und links bedroht. Das Bürgertum befand sich in der Mitte, rechts stand die alte Feudalaristokratie, die ihren Kampf um die Macht – nach Werner Hofmann politisch gemeint – und Herrschaft – ökonomisch bezogen – nicht so ohne weiteres verlieren wollte, links das aufstrebende Proletariat, das zunehmend lauter nach politischer und ökonomischer Mitbestimmung verlangte oder gar die Demokratie ausdehnen wollte auf die Volksherrschaft über die Produktionsmittel, also die sozialistische Revolution propagierte.
Alle, auch das Kleinbürgertum der kleinen Eigentümer , fühlten sich bedroht von links (noch heute kann man ja Wahlkämpfe machen, in dem man 1. Privateigentum an Produktionsmitteln und 2. persönliches Eigentum an Gebrauchsgütern schlicht miteinander vermengt und im Falle 1 jede Tante Emma mit ihrem Laden sich zu den Besitzenden zählt, die Angst vor Enteignung hat und dann die Partei der eigenen Enteigner wählt (Emma Klein, Lied von Hannes Wader). Im Fall 2: Arbeiter, die Sozis wollen dir deine Villa im Tessin wegnehmen! Freiheit oder Sozialismus! – Klaus Staeck)).
Bis heute wird der politische Raum der Mitte vom Bürgertum und seinen bürgerlichen Parteien beansprucht und jede(r), der daran rührt, wird zum Verfassungsfeind erklärt – denn in der Interpretation der Bourgeoisie scheint trotz anderer GG-Art. und Art. der Landesverfassungen das Privateigentum an Produktionsmitteln Verfassungsrang zu haben.
Der liberale Verfassungsstaat, der den Kapitalismus also als irgendwie von Gott oder von der Natur gegeben sanktioniert, wird zur Norm. Wirklich bedroht fühlt sich das Bürgertum von allem, was es unter links versteht. Die Vergangenheit auch in Europa hat gezeigt, dass von rechts zwar die Abschaffung der Demokratie, aber keineswegs die Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln droht, ganz im Gegenteil!! Alle faschistischen Regierungen haben sich als Formen bürgerlicher Herrschaft in Krisensituation oder um vor links zu schützen als ganz hervorragend geeignet erwiesen, werden doch Arbeiterparteien und – organisationen als erstes mal zerschlagen, verboten, ihre Führer vom faschistischen Deutschland bis Spanien und Chile liquidiert.
Es ist immer einfacher, durch z.B. vierjährig erfolgende Akklamationsveranstaltungen, genannt Wahlen, sich die bürgerliche Macht bestätigen zu lassen. Wenn Wahlen wirklich etwas ändern würden, wären sie schon längst verboten.
Selbstverständlich müssen Linke die parlamentarischen Möglichkeiten voll ausnutzen, dürfen nur ein sozialistisches Ziel nicht aus den Augen verlieren.
Hier müsste jetzt ein Kapitel hin über
Medien und ihre Funktionen bei der Stabilisierung kapitalistisch-imperialistischer Macht und Herrschaft.
Sieht man sich allein für Deutschland an, wer führend in der Propagierung des Extremismus-Begriffs ist, sollte man ihn erst recht vermeiden! Hier stößt man immer auf zwei Namen, die bei allen konservativen und rechten Parteien einen guten Ruf genießen: Eckart Jesse und Uwe Backes.
Exkurs:
Es war letztlich Theodor Maunz, ein aus dem Faschismus übernommener Top-Jurist, der schon bei der Formulierung des GG auf Herrenchiemsee vom 10.-23.8.1948 (Verfassungskonvent) dabei war. Maunz ist als „Freisler-Schüler“ natürlich kein Sonderfall. Alle ca. 750 Richter des Volksgerichtshofes machten in der jungen BRD Karriere. Maunz wurde Professor und (CSU-)Kultusminister in Bayern (1964 wurde er „gestürzt“, seine faschistischen Bücher hatte man aus den Universitäten entfernt, seine Aufsätze in faschistischen juristischen Zeitschriften aber vergessen). Bis zum Lebensende (10.9.1993) beriet er Gerhard Frey, den Anführer der neofaschistischen DVU. Maunz und seine ehemaligen Nazi-Kameraden prägten Generationen von BRD-Juristen. Besonders viel verstanden hatte wohl sein Schüler Roman Herzog, später Präsident des BVerGer, noch später Bundespräsident. Maunz kam auf die juristische Idee, dass der Artikel 1 wichtiger sei als der Art. 139 des GG. Die Menschenwürde sei den Entnazifizierungsgesetzen übergeordnet. Maunz, übrigens wie Theodor Heuss, 1. Bundespräsident, der 1933 für Hitlers Ermächtigungsgesetz stimmte, verschiedene Minister Adenauers, z.T. berüchtigte Altnazis, wollten den Art. 139 immer weghaben. Erst Roman Herzog schrieb dann im berühmten GG-Kommentar von Maunz seinen Beitrag – im Auftrag von Maunz – zu Art. 139. Der sei obsolet geworden. Herzog schmuggelte eine allgemeine Antitotalitarismus-Bestimmung ins GG. Die Deutschen hätten doch (1973) schlimmste Erfahrungen mit dem Kommunismus gemacht. Die Deutschen brächten doch wohl dem einen Totalitarismus genau so viel Abneigung entgegen wie dem anderen. Die VVN als kommunistische Tarnorganisation ist (in Baden-Württemberg) genau so verfassungswidrig wie ein „antifaschistischer Stadtrundgang“ in Heidelberg. Demonstrationen gegen Rassismus und Rechtsextremismus in Heppenheim und Heidenheim: Das alles ist Extremismus. Herzog war in B.-W. auch mal Innenminister. (vgl. Otto Köhler, Der Maunz, ich und das Grundgesetz, in: JW 25.5.2009)
Es ist eigentlich seit dem 19. Jahrhundert die hegemoniale Auffassung in der Bourgeoisie: Kapitalismus bedeutet Freiheit, Sozialismus ist seine Negation, also Unfreiheit. Die Diktatur des Proletariats wird als Schreckgespenst an die Wand gemalt, die Diktatur der Bourgeoisie als Demokratie bezeichnet.
Später scheint sich durch die Länder, die sich auf den Weg zum Sozialismus machen, alles Schlimme zu bestätigen. Adenauer u.a. konnten das dann mit vorhandenen Feindbilder der Horden aus dem Osten oder der gelben Gefahr verbinden. Die Akkumulation der Feindbilder wird durch die Herrschenden permanent bis heute betrieben.
Ganz in Kürze die „Argumentationsmuster“ von Jesse und Backes: Der Faschismus-Begriff ist eigentlich ein linker Begriff. Antifaschistisch ist also eine linke Angelegenheit. Das GG ist nicht antifaschistisch, sondern antitotalitär. Der Totalitarismus-Begriff wendete sich zwar zunächst gegen den Faschismus, aber in den 20er Jahren des 20.Jh. wurde er auch schon gegen die junge (linke) Sowjetunion gebraucht. Folglich wurde die Weimarer Republik von links und rechts bedroht. Manche Epigonen der beiden Totalitarismus-Extremismus-Propagandisten würden Aktionseinheit gegen die NPD mit der VVN-BdA ablehnen, weil diese selbst extremistisch, nämlich links ist. Nicht umsonst tauchte die VVN auch genau so in zahlreichen Verfassungsschutzberichten auf. Jesse machte jüngst von sich reden, weil Carmen Everts, die SPD-LT-Abg., die die Wahl von Andrea Ypsilanti zur MP verhinderte, stolz verkündete, bei Jesse promoviert zu haben: Thema: Politischer Extremismus. Theorie und Analyse am Beispiel der REP und PDS. Ergebnis: REP und PDS sind auf Grund „struktureller Analogien totalitärer Herrschaft linker und rechter Provenienz „ zuzurechen und unter dem Verdikt extremistisch gleich gefährlich. (vgl. Der rechte Rand, Nr. 116, Jan./Febr. 2009, S. 16ff und einige Beiträge aus Rundbrief 4/08 der AG Rechtsextremismus/Antifaschismus beim Bundesvorstand der Partei Die Linke). Gerade hat in seiner Osterpredigt 2009 der katholische Militärbischof der Bundeswehr und Bischof von Augsburg Walter Mixa Kommunismus und Faschismus wieder einmal gleichgesetzt. Dass für ihn Muslime auch ein ständiges Bekämpfungsobjekt darstellen, ist klar.
Entscheidend ist, dass Jesse und Backhaus den gesamten Diskurs auch in den Medien und in Parteien diktieren – selbst Die Linke hat ein Büchlein über Rechtsextremismus gemacht. Der Totalitarismus-Begriff beherrscht auch seit den 50er Jahren die Schulgeschichtsbücher. Mit Totalitarismus im Unterschied zu Extremismus werden vergangene oder gegenwärtige reale politische Regime bezeichnet, während Extremismus auf Bewegungen und Parteien angewandt wird, die in Opposition zum bürgerlich-liberalen Verfassungsstaat stehen. Faschismus und Sozialismus werden als „wesensgleich“ unter dem Totalitarismus-Begriff subsumiert, während unter dem Begriff Extremismus z.B. aus Sicht der bürgerlichen Mitte NPD und DVU (REP sind seit 2 Jahren raus aus dem Verfassungsschutzbericht, weil die jetzt wohl zur bürgerlichen Mitte gezählt werden) und Die Linke oder gar die DKP laufen. Darunter läuft selbstverständlich auch der Anarchismus. Die logische Schlussfolgerung wäre, dass die mörderischen Faschisten und ihr Staat genau so totalitär war wie die Widerstandskämpfer gegen diese faschistische Verbrechen und die zu Hunderttausenden von den Faschisten ermordet wurden.
Grundsätzlich wird nicht inhaltlich argumentiert, also welche Ziele auf Grund welcher Theorien AntifaschistInnen und FaschistInnen verfolgen, sondern oberflächlich formal. Was haben totalitäre Staaten gemeinsam? Sechs Punkte wurden von Carl Joachim Friedrich und vom damals jungen Zbigniew Brzezinski(!!) in den frühen 50er Jahren genannt: Ein Führerstaat, ein Ein-Parteien-System, eine verbindliche Ideologie, eine terroristische Geheimpolizei, staatliches Monopol an Kommunikationsmitteln, staatliches Waffenmonopol, zentral gelenkte Wirtschaft. (Schon bei der Analyse des Faschismus stimmt das so nicht – falls man das nicht auch auf den Vatikan z.B. anwenden will). Aus Sicht der Totalitarismus/Extremismus-Ideologen sind Rassismus, Antisemitismus, völkischer Nationalismus, autoritäre Ordnungsvorstellungen, Militarismus, Sexismus, Sozialdarwinismus und andere Ideologieelemente des Faschismus wesensgleich mit dem jeweiligen Gegenteil. (vgl. Gegen jeden Extremismusbegriff, in: Rundbrief 3/08, hg. v. der AG ).Selbst der sonst eher DDR-kritische Wolfgang Wippermann schreibt, dass Totalitarismus und Extremismus zu Staatsideologien der BRD geworden sind. Mit diesen Ideologien konnte man sich gut wenigstens formal (alles Strukturelle und Inhaltliche wurde ausgeklammert) vom Faschismus distanzieren und gleichzeitig die sozialistischen Länder , in der alten BRD vor allem die DDR, dämonisieren. (vgl. Wolfgang Wippermann, Dämonisierung durch Vergleich – DDR und Drittes Reich, Berlin 2009). Ideologie- und wissenschaftsgeschichtlich ist dann festzustellen, dass mit der zunehmenden Anerkennung der DDR auch die Totalitarismus- und Extremismus-Forschung verblasste und die DDR wurde jetzt „autoritär“ genannt. Mit 1990 war der Spaß dann aber vorbei und heute wird aus allen Medien und von allen Unis intensiv, wenn auch nicht uni sono) wieder das alte Lied gesungen. Es geht ja um die völlige Delegitimierung der DDR und überhaupt der sozialistischen Idee und Utopie. (“Rechtsextremismus/Antifaschismus beim Bundesvorstand der Partei Die Linke, S. 14ff und www.inex.blogsport.de und initiative_gegen_extremismusbegriff@gmx.de).
Einige Schritte weiter gehen Vorschläge, alle diejenigen zu bestrafen, die leugnen, dass die DDR ein Unrechtsstaat war. Eine solche Bestrafung würde helfen, so die Thüringer Stasi-Beauftragte Hildigund Neubert, werde helfen, „dem Verbreiten totalitärer Gedanken entgegenzutreten“ und die Vize-Generalsekretärin der CDU, Dorothee Bär, fordert, dass diejenigen, die das „Unrecht von SED und Stasi leugnen“, „in Zukunft nicht mehr ungeschoren davon kommen dürfen“. (s. Ossietzky, 10/2009, S. 370f)
Es passt wie bestellt ins Konzept, dass pünktlich zum 60. Jahrestag der Verabschiedung des GG zufällig die Kurras-Akte gefunden wurde, die es ermöglicht, alles Böse, auch die linke Studentenbewegung, der Stasi und damit der DDR in die Schuhe zu schieben.
Wie sehr die oben genannten Ideologieelemente Rassismus…. weit in die Mitte der Gesellschaft ragen, ist empirisch gut belegt. Der „Extremismus der Mitte“ aber wird nicht kritisiert, sondern gehört irgendwie in die Normalität der Mitte. Koch kann seine Kampagnen gegen Ausländer guten Gewissens machen. Gerade in der vergangenen Woche (14.-17.4. 2009) sind ja Studien erschienen, dass immer noch Leute glauben, die DDR hätte auch gute Seiten gehabt. In der WAZ schrieb der Chefredakteur einen langen Artikel mit dem Tenor: Bloß kein gutes Haar an der DDR lassen, sonst kommen noch Leute auf die Idee, sie zu verklären (WAZ 15.4.09). Auf der Titelseite darf sich einen Tag später ein im Impressum genannter Reporter über die „DDR“ (wieder in Anführungsstrichen wie seit 1970 nicht mehr) die totale Indoktrination in der DDR beklagen, den total fehlenden Rechtsstaat und anderes mehr. Jetzt , im 20. Jahr des DDR-Untergangs (ohne Anführungsstriche) muss man endlich auf alles Schlimme in der „DDR“ hinweisen.
Besonders virulent wird das Gesagte für Verfassungsschützer beim „Ausländerextremismus“: Rechte, linke, nationalistische, faschistische und islamistische Gruppen werden hier einfach zusammengefasst. Die „Förderation demokratischer Arbeitervereine“ DIDF wird so auch als extremistisch eingeschätzt, weil sie sich einen anderen Staat in der Türkei (NATO-Partner!!) vorstellen kann. Dass DIDF nichts von der NATO und den Islamisierungstendenzen in der Türkei und dem Krieg gegen Kurden hält, macht sie sehr verdächtig oder gleich extremistisch.
Antifaschisten sollten den Faschismus genau so nennen, auch nicht Nationalsozialismus oder 3. Reich! Letztere sind faschistische Propaganda-Begriffe, die wie vieles aus dem Faschismus bruchlos in die BRD übernommen wurde: Ökonomische, politische, ideologische, militärische, personelle Restauration. Faschistoid ist die Bezeichnung für den Übergang von rechts-konservativ zu faschistischen Positionen. Aber zwischen dem rechten Konservatismus und Faschismus gibt es zahlreiche Grau- und Braunzonen.
Nach der Befreiung vom Faschismus
- Die herrschende Klasse ging mit kaum veränderten Führungskadern aus dem Faschismus hervor, ihre sozialen Interessen und Ideologien blieben im wesentlichen die alten und bestimmten im Nachhinein geurteilt nach kurzer Unterbrechung für ein paar Monate oder wenige Jahre nach dem 8.5. 1945 weiterhin unangetastet die Geschichte der BRD. Wenn von „Stunde Null“ in Bezug auf den 8. Mai 1945 in manchen Geschichtsbüchern die Rede ist, dann werden – wie so oft – die historischen Fakten unterschlagen. Das deutsche Großkapital hatte auch aus 1918/19 die Lehren gezogen: Zu irgendwelchen revolutionären Zuständen durfte es , auch wenn der 2. Weltkrieg innerhalb von nicht einmal 30 Jahren verloren ging, nicht kommen.
- In den letzten Jahren vor der vorauszusehenden Niederlage des Faschismus als bürgerlicher Herrschaftsform entwarfen wichtige Vertreter des Monopolkapitals Ideen und Pläne, wie man nach dem Ende mehr oder weniger sofort den kapitalistisch-imperialistischen Wiederaufbau gestalten könne . 1943 gründete die Reichsgruppe Industrie, also der industrielle Unternehmerverband im Faschismus, ein eigenes Institut zur Erforschung der wirtschaftlichen Perspektiven in der Nachkriegszeit. Im Sommer 1943 stellte der Leiter des Instituts, ein junger Wirtschaftswissenschaftler namens Dr. Ludwig Erhard, Überlegungen zu „ einer künftigen Umstellung auf die Friedenswirtschaft“ an und wie eventuell eine Währungsreform zu managen sei. Im Sommer 1943, genauer vom 5.-13. Juli, war auch der Vormarsch der deutschen Armeen am Kursker Bogen, diesmal nur noch auf einer Frontbreite von knapp 500 km statt wie in den beiden Jahren vorher auf 2000 km, gescheitert. Von jetzt an liegt die militärische Initiative bis zum 8.Mai 1945 nie mehr bei den faschistischen Armeen. Für jeden nicht ganz den Durchhalteparolen Verfallenen war klar, dass allerspätestens jetzt der Krieg endgültig verloren ist. Im Frühjahr 1944 legt Erhard seinen industriellen Auftraggebern erste Ergebnisse vor, die übrigens 1979 in einer Festschrift für Ludwig Erhard wieder abgedruckt wurde, ohne dass das so richtig wahrgenommen wurde. Mehr oder weniger intensiv an der Arbeit beteiligt waren Personen, die ihre Karriere als faschistische Politiker oder Bankiers begonnen hatten und dann in der späteren Bundesrepublik ungebrochen, jetzt zumeist als Christdemokraten, fortsetzen konnten: Karl Blessing (später Präsident der Deutschen Bundesbank), Ludger Westrick (später Staatssekretär bei Ludwig Erhard), Hermann Josef Abs ( später der allermächtigste Wirtschaftsführer der BRD). Parallel dazu machten sich die „Klassenkameraden“ jenseits des Atlantiks Gedanken, wie man zumindest den Teil Deutschlands, den man selber besetzen würde, möglichst bald militärisch, ökonomisch, ideologisch und politisch gegen die verhasste SU, mit der man ja nur ein antifaschistisches zeitlich begrenztes Zweckbündnis eingegangen war, in Stellung bringen konnte. IG-Farben war mit EXXON und General Motors verfilzt, Ford hatte eigene Produktionsanlagen in Deutschland (wie auch General Motors), die Standard-Elektrizitäts-Gesellschaft, später SEL, war eine Tochtergesellschaft von ITT, die wiederum 28 % des Focke-Wulff-Kapitals beherrschte usw. usf.
- Die Rede des US-Außenministers Byrnes im September 1946 in Stuttgart vor deutschen Amtsträgern war eins der Ereignisse, die als offizieller Beginn des Kalten Krieges gelten. Tatsächlich begann er praktisch 1943/44. Vielleicht schon im Sommer 1943 nach der von den deutschen Faschisten verlorenen Schlacht am Kursker Bogen.
- Am 9.4.1947 formulierten die „Vereinigten Stabschefs“ der US-Army ein streng geheimes Papier, in dem Deutschland als „potentiell stärkste Militärmacht dieses Gebietes“ (gemeint ist Westeuropa) dargestellt wird. „Mit einem wieder erstarkten Deutschland, das auf der Seite der westlichen Alliierten kämpft, wäre das (in einem neuen Krieg der SU eine militärische Niederlage zu bereiten) möglich.“
- Am 25.11.1947 stellte der Parteivorstand der SPD, dann abgedruckt im Jahrbuch der SPD 1947, fest: “ In Politik, Wirtschaft und Verwaltung herrschen wieder die gleichen Kräfte, die uns zu den heutigen Zuständen geführt haben. So sind bei der Vereinigung der britischen und amerikanischen Besatzungszonen sämtliche Zentralbehörden Vertretern kapitalistischer Auffassungen übertragen worden.“ Das war keineswegs verwunderlich, war doch im Juli 1947 die kapitalistische Rekonstruktion Westeuropa mit dem US-Hilfsprogramm, manche reden von Erpressungsprogramm, Marshall-Plan eingeleitet worden. Im Laufe des Jahres 1947 wurden in den USA auch schon die neuen Banknoten der D-Mark gedruckt, die ab November 1947 nach Westdeutschland transportiert wurden. In ihren Zonen sollte die wertlose Reichsmark durch eine Währungsreform durch die D-Mark abgelöst werden.
- Damit das geschehen konnte, war es notwendig, massiv abzulenken von den eigenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und von der Mitschuld an dem Versklavungs- und Vernichtungskrieg, der gerade erst vorbei war. Die alliierten Gerichtsverfahren in Nürnberg liefen noch, da waren Teile der Großbourgeoisie Westdeutschlands und der Westalliierten schon längst dabei, die Bundesrepublik in ihrem Sinne zu planen, Teile der z.B. US-Geheimdienste brachten hohe Gestapobeamte wie den Gestapo-Chef von Lyon Klaus Barbie in CIC, so der Name des US-Armeegeheimdienstes, in Sicherheit oder die Organisation „Fremde Heere Ost“ des General Gehlen wurde insgesamt in die USA überführt, um Details über den geplanten Krieg gegen die SU auf Grund der Erfahrungen Gehlens und seiner Offiziersclique besser planen zu können.
Als im August 1948 der Verfassungskonvent (30 Männer ) sich auf Weisung der Alliierten auf Herrenchiemsee traf, um ein Grundgesetz, eine Art vorläufige Richtlinie bis zur Wiedervereinigung zu formulieren, nahmen die westlichen Alliierten ständig Einfluss. Den Herrenchiemseern standen knapp 14 Tage zur Verfügung. Der Kalte Krieg war längst da! Die Truman-Doktrin war gerade verkündet. Die Berliner Blockade wurde – ohne auf die Ursachen einzugehen – auch schon damals benutzt, um eine antikommunistische Hochstimmung zu erzeugen. In Griechenland war der Kampf um ein sozialistisches Griechenland noch in vollem Gange, die NATO war gerade als antikommunistisches Militärbündnis gegründet worden, in den Staaten Osteuropas festigten die Kommunisten ihre Regierungen, in den USA beginnt allmählich die McCarthy-Ära, in der sich ein beispielloser us-chauvinistischer antikommunistischer Hass austoben wird, , in Ostasien übernahmen gerade die Kommunisten die Macht in China, in zahlreichen Kolonien tobten Volksbefreiungskämpfe, von kommunistischen Vorstellungen beseelt. In diesen weltpolitischen Rahmenbedingungen musste vom ebenfalls durch die Alliierten einberufenen und ständig von ihnen kontrollierten Parlamentarischen Rat (61 Männer und 4 Frauen) ein Grundgesetz den ökonomisch, politischen, militärischen, ideologischen Vorstellungen „des Westens“ entsprechen. Der Parlamentarische Rat hatte sich auch an die „Londoner Empfehlungen“ der USA, GB, Frankreichs, Belgiens, Hollands und Luxemburgs zu halten. In diesen „Empfehlungen“ vom Frühjahr 1948 war auch schon die Währungsreform in den westlichen Besatzungszonen vorgesehen, die im Juni 1948 durchgezogen wurde (und zur Berliner Blockade führte, was die Westalliierten keineswegs überraschte, denn wenige Stunden später stand die „Luftbrücke“, ein „meisterhaft logistisch-militärisches Manöver“ [Erich Buchholz, Beispiellos und undemokratisch, in: JW vom 2.6.2009] ). Dass diese „Empfehlungen“ selbstverständlich keine antikapitalistischen Positionen enthielt, ist klar. Roman Herzog sagte dazu in einer der vielen Jubelsendungen zum GG „In bester Verfassung“ am 19.5.2009 zur besten Sendezeit im ZDF zusammengefasst: Die Alliierten standen mit ihrer geballten Militärmacht im Land. Sie hatten auch nicht vor, die militärische Kontrolle über ihren Teil Deutschlands aufzugeben. Eine Abweichung nach rechts oder nach links bei dem Entwurf zum GG hätte erhebliche Konsequenzen gehabt.
Dennoch hielten die meisten Abgeordneten im Parlamentarischen Rat ein nicht-kapitalistisches Deutschland bzw. Westdeutschland für die Konsequenz des Satzes: Faschismus führt zum Kapitalismus.
Das Großkapital gab sich eine neue Regierungsform
Die Herrschaft des Großkapitals und der Junker war nach 1945 so diskreditiert wie selbst 1918 nicht. Vor internationalen Gerichten saßen nun tatsächlich die Privateigentümer und Manager der verschiedenen Kapitalfraktionen und wurden z.T. wegen ihrer Kriegsverbrechen verurteilt. Wie glimpflich die Herren, falls sie nicht als „Minder belastet“ oder gar als „Mitläufer“ eingestuft wurden, davon kamen, sieht man exemplarisch an Krupp. Das GG ermöglichte damit indirekt das sog. Wirtschaftswunder, weil die Großkonzerne und ihre Eigentümer und Manager weitgehend unangetastet blieben, die alten NS-Kader überall von Gerichten über Schulen und Hochschulen zu den Medien, Geheimdiensten und Militär wieder in Amt und Würden gebracht wurden, die Gewerkschaften und die SPD in das Bekenntnis zur „sozialen Marktwirtschaft“ einstimmten und einen scharfen Antikommunismus trieben alle zusammen.
Eine bürgerliche parlamentarische Demokratie hatte in der Weimarer Republik schon teilweise gute Dienste geleistet, jetzt konnte es eigentlich nur besser werden, da zumindest die kommunistischen Kader im Faschismus zu großen Teilen ermordet worden waren und jetzt, durch den „totalitären Scheinstaat“, die „Sowjetzone“ oder die „Ulbricht-Diktatur“ der westdeutsche Antikommunismus zu neuen Höchstformen auflaufen konnte. Das bald erfolgte KPD-Verbot sicherte die bürgerlich-parlamentarische Demokratie zusammen mit der 5-%-Klausel weiter ab.
Die Entstehung des Grundgesetzes
wurde also erheblich beeinflusst von der Militärregierung, und die Besatzungsmächte mussten das westdeutsche GG genehmigen. Alle Gesetze, die vorher in Ländern wie Hessen die Enteignung von Nazi- und Kriegsverbrechern vorsahen, wurden von den Alliierten außer Kraft gesetzt. Wolfgang Abendroth berichtet, dass die Alliierten auch mit Waffeneinsatz gegen ungehorsame Länderregierungen gedroht hatten. Natürlich wurde diese Entwicklung von interessierten Personen und Parteien heiß begrüßt. Der Kalte Krieg forderte die Restauration der alten Macht- und Herrschaftsverhältnisse. In den alliierten, vor allem in den US-Dokumenten ist nachzulesen, dass Westdeutschland ökonomisch, politisch, militärisch, ideologisch nicht mit dem Kapitalismus und Imperialismus brechen darf. Obwohl es im Ahlener Programm der CDU (1947) heißt, dass „das kapitalistische Wirtschaftssystem den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden“ ist, kamen z.B. in NRW die Gesetze nicht über gewisse Entflechtungen bei grundsätzlicher Wahrung der kapitalistischen Eigentumsverhältnisse nicht hinweg.
Der Direktor der Vereinigten Stahlwerke, Heinrich Dinkelbach, gestand den Arbeitern die „paritätische Mitbestimmung“ zu, um sie von den Gedanken an Sozialisierung abzubringen. Das Kapital ist äußerst lernfähig, wenn es um seine Existenzsicherung geht.
Die Art. 14/15 des GG wurden in Umfragen in den 80er Jahren von den BRD-Bürgern fast durchweg als aus der Verfassung der DDR stammend bezeichnet. Wenn jetzt verschämt von Art. 14/15 die Rede ist im Zusammenhang mit der Hypo Real Estate, werden manche an das GG erinnert und fragen gleichzeitig, ob das in DDR-Verhältnissen münden soll.
Max Reimann und Heinz Renner, die beiden Abgeordneten der KPD im Parlamentarischen Rat, klagten soziale Rechte ein. Im GG sollte ein Recht auf Arbeit, auf Bildung unabhängig vom Geldbeutel (ich musste z.B. auf dem Gymnasium noch Schulgeld bezahlen! 40.- DM im Monat waren für meine Eltern, wie ich später erfuhr, eine Menge Geld!) und die Ächtung des Krieges stehen. Die Garantie persönlicher bürgerlicher Freiheitsrechte ermögliche nicht die Veränderung der gesamten ökonomischen und staatlichen Verhältnisse. Wenn aber erstmal das Privateigentum an Produktionsmitteln gewährleistet wird, ist das die Garantie auf das Fortbestehen der kapitalistischen Ausbeuterordnung. Auch die persönlichen Freiheitsrecht – so Reimann – würden bald eingeschränkt werden. Am 19.9.1950 hatte die Regierung Adenauer eine Ausnahmeverordnung gegen 10 demokratische Organisationen beschlossen u.a. die VVN) , am 11. Juli 1951 wurde das 1. Strafrechtsänderungsgesetz durch den BT gepeitscht, deswegen „Blitzgesetze“. Es wurden Delikte als strafrechtlich relevant definiert, die es nur im Faschismus bisher gegeben hatte: Hochverrat, Verfassungsverrat, Staatsgefährdung. Autor war der Ministerialdirigent Dr. Schafheutle, der schon für Freisler die Entwürfe für das „Heimtückegesetz“ geschrieben hatte und nach Bernt Engelmann nun die Genugtuung hatte, dass seine Novelle zum Strafrecht von 1934 jetzt 1951 fast wortwörtlich übernommen wurde und die allgemeine Zustimmung im BT erhielt: Es ging, das wusste jeder, um die KPD. 1956 folgte dann das KPD-Verbot). Ein einmaliges antikommunistisches Gesinnungsstrafrecht war nun auch Bestandteil der jungen BRD. Und das schon 1 bzw. 2 Jahre nach Verabschiedung des GG. Wenn BP Köhler das GG „als Leuchtfeuer der Freiheit“ bezeichnet (zu Jubelfeiern am 22.5.2009), so sollte er die Geschichte des Abbaus der Grundrechte studieren.
Selbst die soziale Gleichberechtigung der Frau, ja , sogar die persönlich-bürgerliche Gleichberechtigung der Frau wurde von den beiden Kommunisten verlangt und insgesamt vom Parlamentarischen Rat doch abgelehnt!
Dabei muss man bedenken, dass durch das „131er-Gesetz“ schon 1950 viele mit Erlaubnis des GG wieder in den öffentlichen Dienst kamen, besonders in die Justiz, die Schulen, die Polizei, die sich entwickelnden Geheimdienste, das Militär, die 12 Jahre lang sich als äußerst treue Faschisten in gerade diesen Ämtern bewiesen hatten. Viele , 80-90 %, derer, die nun Recht sprachen o.ä., sorgten endgültig für die ideologische Restauration. Dazu kamen all die, die wegen ihrer faschistischen Vergangenheit etwa in der DDR, in den ehemaligen Ostgebieten oder aus dem Sudentenland, Böhmen, Schlesien usw. Gerichtsverfahren erwarten mussten. Sie deklarierten sich flugs als kommunistisch Verfolgte und wurden in der jungen BRD mit offenen Armen empfangen. Mit dem Art. 132 des GG bot sich schließlich die Möglichkeit, AntifaschistInnen der ersten Stunde wieder loszuwerden und „altgedientes“ Personal wieder einzusetzen. Ganz abgesehen davon wurden am 19. 9. 1950 alle Sympathisanten der KPD, der VVN oder gar deren Mitglieder aus dem öffentlichen Dienst „hinaus säuberte“.
Am 23. Mai 1949 wurde in Bonn vom Bundestag das Grundgesetz beschlossen.
Die Teilung Deutschlands war besiegelt.
Das GG wurde nicht vom Volk beschlossen! Das hat zunächst nichts mit dem nicht vorhandenen Recht auf Volksentscheid (s. dazu gegen Ende des Referats) zu tun. Konrad Adenauer (CDU) nannte als Grund für die fehlende Volksabstimmung über das GG „Keine Zeit verlieren“. Der Bürgermeister Max Brauer (SPD) aus Hamburg nannte das Fehlen der technischen Möglichkeiten für eine Volksabstimmung als Grund. Der bayerische Ministerpräsident Ehard (CSU) wollte eine Volksabstimmung über das GG, die Alliierten hatten sie aber verboten.
In der Woche vom 16.-22. Mai 1949 durften die Länder über das GG abstimmen, verändern durften sie nichts (Buchholz, aaO), denn es war ja am 8. Mai vom Parlamentarischen Rat schon beschlossen worden. Dass das „Deutsche Volk“, wie es in Einleitung und Präambel des GG heißt, sich das GG gegeben und beschlossen hat, ist schlicht unwahr. Dass es auch für „jene Deutschen gehandelt“ hat, „denen mitzuwirken versagt war“, stimmt auch nicht, zeigt aber den Anspruch, dass es nur ein „legales“ Deutschland gibt, nämlich die BRD. Die gab es aber eigentlich auch nicht, weil es noch keinen Bundeskanzler, -präsidenten oder Bundestag gab. Am 14.8.1949 fanden erst die ersten BT-Wahlen statt.
Kein Mensch behauptet, dass ein irgendwie relevanter Teil der Menschen in der BRD überhaupt das GG kannten. (Deshalb die Eingangsfrage: Wer kennt es heute?)
Was da heute bejubelt wird, kann gar nicht das GG von 1949 sein, da es in großen Teilen entscheidend verändert worden ist.
Bei allen Jubelfeiern hört man/frau nichts von den D hoch 4, die die Entwicklung nach der Befreiung vom Faschismus fundamental beeinflussen sollte: 1. Denazifizierung (Antifaschismus), 2. Demonopolisierung (Antimonopolismus), 3. Demilitarisierung (Antimilitarismus 4. Demokratisierung (Das Volk als Souverän – z.B. hätte es zur späteren Remilitarisierung einen Volksentscheid geben können) (vgl. Hans Karl Rupp, Vom Antifaschismus zum Antikommunismus, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 5, 2009, S. 79-87)
Das GG wurde im Laufe der Zeit –zig Mal verändert.
Hier müsste ein Exkurs Remilitarisierung, der erste Einbruch in das GG, hin:
Für Interessierte: www.bo-alternativ.de/wd/remilitarisierung.htm
und www.bo-alternativ.de/wd/8-mai.htm
Die Notstandsgesetzgebung
Eine weitere große GG-Änderung bedeuteten die Notstandsgesetze. Der parlamentarische Rat hatte auf Grund von Erfahrungen aus der WR auf Ausnahme- und Ermächtigungsgesetze verzichtet, um undemokratische Entwicklungen von vornherein auszuschließen. Verschiedene Notstandsgesetz-Entwürfe scheiterten bis 1966 im BT an der SPD. Erst mit der großen Koalition (1966-69: CDU/CSU/SPD) ergab sich die Möglichkeit, das Projekt durchzuziehen. Am 14./15. Mai 1968 wurden die Gesetze (für den Spannungs- und Kriegsfall) mit den Stimmen eines großen Teils der SPD-Fraktion verabschiedet. Ein achtjähriger Kampf gegen diese Gesetze war praktisch verloren.
Die Notstandsgesetzgebung (von zahlreichen Kritikern auch NS-Gesetze genannt) gab der Exekutive erhebliche Kompetenzen und führt zu einem Bedeutungsverlust der Parlaments.
Die Kritiker kommen zu dem Ergebnis, dass verfassungsrechtlich verschiedene Normen der Notstandsgesetze verfassungswidrig sind; verfassungspolitisch meinen sie, dass mit den Notstandsgesetzen die Entwicklung einer grundsätzlich politischen Opposition in der BRD leicht verhindert werden kann. Der Staatsrecht-Professor Helmut Ridder damals: „Es droht die kollektive Verfügbarkeit des Staates über den Einzelnen. Die Macht, die hier den Regierenden gegeben wird, ist ungeheurlich. Das ist die Umkehrung der Verfassung.“ Und der keineswegs linke Philosoph Karl Jaspers: „Durch einen einzelnen Akt kann die Diktatur errichtet werden, das Grundgesetz abgeschafft werden, ein nicht reversibler Zustand der politischen Unfreiheit herbeigeführt werden.“
Im Einzelnen:
1. Einschränkung der Grundrechte: Die Art. 10,11,12a des GG, also fundamentale Grundrechte (Post-, Fernmelde-, Briefgeheimnisse) werden ausgehebelt. 1949 wollten die Väter/Mütter des GG keine neue „Gestapo“, jetzt kann die politische Betätigung der Bürger erneut überwacht werden.
Der Rechtsweg wird ausgeschlossen. Jede Handlung der Staatsgewalt muss mit Hilfe der Gerichte nachprüfbar sein. Das ist jetzt nicht mehr der Fall.
Mit den Dienstverpflichtungen von Frauen und Männern wird die Freiheit der Berufsausübung und der Wechsel des Arbeitsplatzes erheblich eingeschränkt. Die Dienstverpflichteten haben kein Streikrecht. Politische Streiks oder „wilde Streiks“ sind nicht geschützt. Die sog. Arbeitgeber sitzen ab sofort am längeren Hebel – auch rechtlich.
2. Widerstandsrecht: Das Widerstandsrecht (Art. 20,4) gegen jeden, der die Prinzipien des GG beseitigen will, wird eingeschränkt, weil vorher alle anderen Abhilfen ausprobiert werden müssen.
3. Einsatz der Bundeswehr: Mit Art. 35, 2,3, 87a, 91 ist die Bundeswehr zu einem innenpolitischen Machtinstrument der Regierung geworden. Der Einsatz der Bundeswehr ist denkbar zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, wenn Polizei und (damals noch) Bundesgrenzschutz nicht ausreichen und bewaffnete Aufständische auftreten (nicht umsonst wurde dieser Art. im Zusammenhang der RAF-Abwehr diskutiert.)
4. Verteidigungsfall: Art. 115a-115l gilt, wenn das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Das GG wird dann in wichtigen Teilen von den Notstandsgesetzen ersetzt. Der Verteidigungsfall wird vom BT mit Zustimmung des Bundesrats festgestellt oder aber vom Gemeinsamen Ausschuss. Danach sind Verhaftungen, und Enteignungen erleichtert, das Finanzwesen des Bundes und der Länder können abweichend vom GG geregelt werden, die Landesregierungen und Landesbehörden sind der Bundesregierung unterworfen.
5. Gemeinsamer Ausschuss: Er besteht aus 20 Mitgliedern des BT und 10 Mitgliedern des Bundesrates und nimmt bei Verhinderung von Bundestag und Bundesrat deren Aufgaben wahr. (Art. 53a, 115a-115l). Dieses „Notparlament“ kann sich leicht verselbständigen. KritikerInnen weisen darauf hin, dass im Bündnis mit der Bundesregierung ein solches Gremium schon regieren kann, wenn die Funktionalität anderer Gremien noch gar nicht beeinträchtigt ist, sondern nur von interessierter Seite behauptet wird.
6. Einfache Notstandsgesetze: Vier Sicherstellungsgesetze sind praktisch Ermächtigungsgesetze über Wasser, Ernährung, Verkehr und Wirtschaft.
Insgesamt kann man kritisieren, dass nur der richtige Mann oder die richtige Frau mit den richtigen Abgeordneten die äußerst schwammig formulierten Gesetze entsprechend interpretieren müssen und – wie es in einem Stern-Buch heißt – dann eine astreine faschistische Diktatur errichtet wird, ohne Gesetze brechen zu müssen.
Verfassungsanspruch – Verfassungswirklichkeit
Die ökonomische Herrschaftsposition entscheidet über die real mögliche Ausübung der Grundrechte. In Zeiten von wachsender Arbeitslosigkeit und zunehmender Armut und mentaler Verelendung ist es immer die Frage, wie weit die Grundrechte in Anspruch genommen werden können. Formal gibt es für alle die gleichen GG-Versprechungen, real zerstört die ökonomische Realität diese Versprechungen und führt zu einer ganz anderen GG-Realität. Ob ich an die empirischen Untersuchungen auf Bildung, Zwei- oder inzwischen Drei-Klassen-Medizin, Meinungsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz, Recht auf Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, Versammlungsfreiheit oder gar auf die Berufsfreiheit und Verbot der Zwangsarbeit hinweise: Seit vielen Jahren erscheint
Der Grundrechte-Report.
In jedem Band werden Hunderte von GG-Verletzungen nachgewiesen. Dass sich dabei auch die formal unabhängige Justiz oft als Klassenjustiz erweist, kann jeder dort nachlesen.
Auch wenn heute Gerichte feststellen, dass z.B. Berufsverbote für LehrerInnen und zahlreiche andere sowohl im öffentlichen wie privaten Bereich Lohnabhängigen gegen alle Gesetze verstießen, kann es Jahre dauern, bis diejenigen, die dann doch den (unsicheren und teuren) Klageweg einschlagen, Recht bekommen – wenn auch nur sozusagen eingeschränkt. Der Lehrer Michael Csaszkóczy wollte 110 000 Euro Schadensersatz für Verdienstausfall während seines Berufsverbots haben, 33.000 hat das Landgericht Karlsruhe gerade bewilligt (Junge Welt, 29.4.09), wobei zu bedenken ist, dass das Kultusministerium erstmal wohl Widerspruch einlegen wird. Der materielle und immaterielle Schaden wird also nicht behoben, wobei das immaterielle psychische Leiden sowieso nicht berechenbar ist.
Eine Rehabilitierung geschweige denn Wiedergutmachung dieser Tausende von Berufsverbotsopfern ist bis heute nicht erfolgt.
Artikel 139 des GG ist besonders wichtig für die Diskussion um ein NPD-Verbot. Roman Herzog hat diesen Artikel als Bundespräsident für obsolet erklärt (s.o.), tatsächlich war er auch Bedingung für den Einigungsvertrag.
Art. 26 des GG verbietet die Vorbereitung eines Angriffskrieges.
Nur hier wird sogar eine Strafe angedroht. Einschätzungen, wie sehr dieser Artikel inzwischen in sein Gegenteil verdreht wurde, kann man z.B. in einer langen Artikel-Serie von Oberstleutnant Jürgen Rose im Ossietzky 2009 nachlesen.
Nachdem in den 90er Jahren anlässlich von 1500 Bundeswehr-SoldatInnen in Somalia die out-of-area-Regelungen des GG immer weiter aufgeweicht wurden, der Begriff der Verteidigung Deutschlands schon in den Verteidigungspolitischen Richtlinien von 1992 auf Rohstoffquellen, Handelswege, missliebige Regierungen ausgedehnt worden war, schaffte es eine sog. rot-grüne Regierung mit allerhand massiven Lügen den Angriffskrieg zu führen, und Kanzler Schröder sagte, nachdem die „Deutschen Bomber in der 1. Reihe!“ (BILD) Jugoslawien begonnen hatten zu bombardieren, „Wir führen keinen Krieg!“ 79 Tage wurde weiter bombardiert.
Der an Regierungsanweisungen gebundene Generalbundesanwalt schaffte es, den GG – Art. 26 außer Kraft zu setzen: Nur die Vorbereitung eines Angriffskriegs ist verfassungswidrig, nicht das Führen eines Angriffskrieges.
Das Verfassungsgericht beging 1994 seinen schwersten Fehler, indem die NATO einfach zu einem kollektiven Sicherheitssystem uminterpretiert wurde. Damit war die NATO kompatibel mit Art. 24 GG. NATO und UNO werden vom Verfassungsgericht auf eine Stufe gestellt.
In der Präambel des GG wird der Frieden beschworen. Im Art. 1 folgt die „Würde des Menschen“-Erklärung und in Art.2 die Bindung des GG an die Menschenrechte als Grundlage „des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“ In Art. 24-26 werden weiterhin friedensrelevante Aussagen gemacht. Die BRD kann sich kollektiven Sicherheitssysteme zur Wahrung des Friedens anschließen, die Regeln des Völkerrechts sind Grundlage des GG (Art. 25). Von Anfang an existierte der Art. 4,3: KDV aus Gewissensgründen. Erst 1956 wurde mit Art. 87 a die Remilitarisierung, die seit 1949 (Treffen einer meditativen Männergruppe im Kloster Himmerod, tatsächlich alles alte höchstrangige Nazi-Offiziere, mit Adenauer.) Dieser Art. zieht Art. 12 a nach sich.
Heute müsste die Präambel heißen: „….die Interessen der Bundesrepublik ohne Rücksicht auf das GG, das Völkerrecht, die UN-Charta weltweit militärisch rücksichtslos durchzusetzen.“ (Friedensforum 2/2009, S.3).
Das Verfassungsgericht ging sogar soweit, 2007 die Bundeswehr-Tornados in Afghanistan, die Zieldaten für die OEF sammeln, unter ISAF-Flagge fliegen zu lassen und damit Tornados zu Entwicklungshelfern zu machen.
Dass inzwischen Tornados auch über Heiligendamm, angeblich aus dem friedlichen Grund, Photos von DemonstrantInnen zu machen, flogen, dass gleichzeitig Marine – Schiffe, Feldjäger und eine unbekannte Anzahl von SoldatInnen den G-8-Gipfel angeblich schützten, dass der Einsatz der Bundeswehr nach innen durch die ZMZ längst vollzogen ist (immerhin ca. 5500 Offiziere, denen bis zu 1 Million ReservistInnen [natürlich nur im Ernstfall!!] zur Verfügung stehen) sollte bei den Feierlichkeiten zu 60 Jahre Friedensauftrag des GG, wahrscheinlich durch Tornados und Panzer abgesichert, zu denken geben.
Ein besonders Kapitel müsste über die rassistischen Skandale in der Bundeswehr eingefügt werden. Sofort nach Bekanntwerden eines jeden neuen Falls versichert das Kriegsministerium, dass es sich um einen bedauernswerten Einzelfall handele.
Z.T. wird noch nach faschistischen Materialien unterrichtet, sind Kasernen, Schiffe, Luftwaffeneinheiten nach faschistischen „Helden“ benannt
Ein besonderes Kapitel wäre die NATO-Terrororganisation „Gladio“, die besonders in der BRD wegen strenger Geheimhaltungspolitik wissenschaftlich, politisch völlig im Dunklen gehalten wird. (vgl. AIB 82, 1.2009, S. 46-49)
Prinzipiell kann mit der Totalitarismus-Ideologie das legitimiert werden: Wir die Guten – gegen die „Achse des Bösen“ oder die Terroristen oder …..
Der Kampf um die Gleichberechtigung der Frau
Der Art. 3 heißt u.a.: Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Dieser Satz war absolut neu und wurde mehrmals von der Männerrunde (bis auf Reimann und Renner) abgelehnt. Reimann und Renner wollten die Gleichheit auch für den ökonomischen Bereich formuliert wissen – was nicht gelang.
Das stand wieder einmal auf dem Papier. Bis Ende der 50er Jahre konnte der Ehemann den Arbeitsplatz der Frau gegen ihren Willen kündigen.
Der Mann verfügte allein über das Familienvermögen.
Selbst in der ihr zugestandenen Domäne als Hausfrau und Mutter war die Frau von der Zuteilung des Haushaltgeldes von „ihm“ abhängig.
Im Prinzip wurde nach dem „Entscheidungsrecht des Mannes“ in den Ehen gehandelt: „Die Ehegatten haben alle Angelegenheiten, die das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffen, in gegenseitigem Einvernehmen zu regeln. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen. Können sie sich nicht einigen, so entscheidet der Mann; er hat auf die Auffassung der Frau Rücksicht zu nehmen….“ Zwar wurde dieser Einigungsvorschlag im BT 1954 knapp abgelehnt, im Prinzip wurde aber danach verfahren.
Jedes Jahr zum Internationalen Frauentag wird öffentlich und laut gejammert, dass Frauen immer noch 173 weniger verdienen als Männer und auch sonst die sog. Gleichberechtigung fast alle Wünsche offen lässt.
Die Perversion des Art. 16 des GG in Art. 16a
In Art. 16 hieß es einmal: Politisch Verfolgte genießen Asyl. Dieser Satz findet sich heute in Art. 16a(1). Dann aber folgen Art. 16a (2-5), in denen dieses Grundrecht praktisch ausgehebelt wird. Am 28.6.1993 verabschiedete der BT die Änderung des GG.
Faktisch sinkt die Zahl der Asylsuchenden in der BRD ununterbrochen. Die Drittstaatenregelung ermöglicht es den deutschen Behörden, die meisten Asylsuchenden sofort auszuweisen. Die Anerkennungspraxis ist durch eine kaum zu bestehende Prüfung vor dem Bundesamt zur Anerkennung von Asylsanträgen äußerst erschwert.
Die aktuelle Entwicklung aber wird durch
Frontex
charakterisiert.
Das Massensterben von Bootsflüchtlingen vor den Toren Europas hält unvermindert an. Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (kurz FRONTEX – abgeleitet aus Frontières extérieures)wurde durch die Europäische Union am 26.10. 2004 errichtet. Polizeiliche und militärische Maßnahmen sollen schon in internationalen Gewässern oder in Seegebieten z.B. Libyens, Tunesiens, Mauretaniens oder Marokkos verhindern, dass Flüchtlinge überhaupt irgendwie Europa erreichen. Im Mittelmeer und vor allem im Atlantik vor den Kanaren dürften einige Zehntausende Menschen bei ihrem Fluchtversuch ertrunken sein, andere landen in Gefängnissen Nordafrikas.
Laut Frontex gibt es dort nur „irreguläre Migration“. Ausgestattet mit ca. 90 Millionen Euro für 2009 wird Frontex weiterhin versuchen, dass Boote mit Flüchtlingen schon in internationalen Gewässern umgeleitet (diverted) werden. Das heißt dann etwa für die „Operation Nautilus“ (Mittelmeer zwischen Nordafrika und Malta/Süditalien), dass Flüchtlinge statt in Europa formal zumindest Asylanträge stellen zu können in weit entlegenen Wüstenlagern (Oasen Kufra und Sabha) landen. Schilys, damals als skandalös und wider alle Menschen- und Grundrechte bezeichnete, vor ein paar Jahren gemachte Vorschläge, Flüchtlinge einfach in „Sammellagern“ Nordafrikas zu stecken, Realität geworden ist. Wer wie wann wohin „umgeleitet“ wird, erfährt die Öffentlichkeit nicht.
Bei der „Operation Hera“ (Seegebiet zwischen Westafrika und den Kanarischen Inseln) sind angeblich Tausende von Flüchtlingen von Frontex-Schiffen „überredet“ worden, in den Senegal oder nach Mauretanien sich zurück begleiten zu lassen.
Im „Operationsgebiet Poseidon“ (griechische Ägäis, Flüchtlinge aus dem Irak, Iran, Somalia, Äthiopien, Afghanistan) seien laut Frontex 11.000 Flüchtlinge „gesichtet“ worden. Viele seien durch Abschreckung (deterrence) durch Frontex-Schiffe zur türkischen Küste zurückgekehrt. Während der „Operation Poseidon“ seien 2008 22.500 Flüchtlinge verhaftet worden, allein auf Lesbos sollen 13.252 Flüchtlinge inhaftiert worden seien. Gerade aus Griechenland gibt es immer wieder Berichte über schwerste Menschenrechtsverletzungen durch griechische Behörden. Letztlich ist Frontex verantwortlich.
Sogar die „Operation Amazon“ (Abfangen von Flüchtlingen aus Süd- und Lateinamerika durch Kontrolle von ImmigrantInnen auf internationalen Flughäfen sei erfolgreich. Zahlen gibt Frontex wie üblich nicht bekannt.
Das Asylrecht ist ein Grundrecht! Das war die Konsequenz der faschistischen Erfahrungen der Jahre 1933 bis 1945. Viele vor dem Faschismus fliehende Deutsche waren in den Nachbarländern z.T. nicht willkommen. Ganze Schiffe voll mit deutschen jüdischen BürgerInnen wurden nirgendwo an Land gelassen. Das sollte es nie wieder geben! Allein an den deutschen Grenzen sind wahrscheinlich seit Einführung der neuen Asylgesetzgebung in das GG einige Hundert Flüchtlinge gestorben, schwerst verletzt worden, durch Selbsttötung in Abschiebeknästen ums Leben gebracht worden. Die Antirassistische Initiative Berlin (IRA) schätzt, dass durch staatliche Maßnahmen 375 Flüchtlinge in Deutschland umkamen.(vgl. GWR Mai 2009, Nr. 339)
Die Grundlagen der kapitalistischen Entwicklung waren die Leichenberge der Menschen, die samt ihrem Land und allem was darauf stand den kolonialen Eroberern und Mördern in die Finger fiel. Millionen von Sklaven schafften den relativen Wohlstand im Kapitalismus, Billig-Arbeit in den den Ländern des peripheren Kapitalismus garantieren ihn bis heute. 1/3 der im kapitalistischen globalen Machtbereich lebenden Menschen leben permanent am Rande des Hungertods. Alle 2 Sekunden verhungert ein Mensch oder stirbt an den Hunger-Folgen im sozialen Weltkrieg. „Der Griff nach dem Ackerland“ ist eine neue Variante imperialistisch-kapitalistischer Ausbeutung – offensichtlich ermöglicht das alles auch das GG. (vgl. VER.DI PUBLIK 05, 2009, S. 16).
Perspektiven:
Eckart Spoo, Ossietzky 10/2009, S. 369: „Gedenken wir des Grundgesetzes. In Trauer angesichts seines schrecklichen Aussehens, nachdem es unter die Räuber gefallen ist. Aber geben wir dieses leidende Wesen nicht auf.“
Spoo (aber auch viele andere Verfassungsjuristen, Politiker, Bürger) beklagt, dass die von den UN am 10. Dezember 1948 formulierte „Allgemeine Deklaration der Menschenrechte“ bis heute von der BRD nicht ins nationale Recht aufgenommen worden sind, nur selektiv wurden 1949 politische Rechte ins GG übernommen.
Im real existierenden Kapitalismus sind es wenige, die über das Schicksal fast aller entscheiden. Wenn nach und nach auch der Rest der Infrastruktur privatisiert worden ist, ist die Kommerzialisierung auf diesem Gebiet abgeschlossen. Alles, von der Bildung bis zur Wasserversorgung, von der Gesundheit bis zur Altenbetreuung, von der Müllentsorgung bis zur Altersvorsorge, alles wird zu Ware. Gesellschaftliche Partizipationsrechte sind längst vom Einkommen abhängig. UN geforderte Rechte auf 1. Recht auf Nahrung, Wohnung, Kleidung, Arbeit, auf unabhängige Gewerkschaften….., also wirtschaftliche Rechte, 2. soziale Rechte wie soziale Sicherheit, Recht auf körperliche und seelische Gesundheit, 3. kulturelle Rechte wie Teilnahme am gesellschaftlich-kulturellem Leben, wissenschaftlichem Fortschritt, Minderheitenrechte, 4. die Durchsetzung (!) wirklicher bürgerlicher Rechte, Verbot der Folter und der Benutzung von unter Folter zustande gekommenen Aussagen, soziale Absicherung bei Gerichtsverfahren (man denke an Einschüchterungsversuche wie gerade gegen Ulli Sander), Verbot der Kriegspropaganda, Recht auf Meinungsfreiheit und 5. politische Rechte wie das Recht auf Versammlungen, Demonstrationen, Koalitionsfreiheit…..Diese Rechte sind in den kapitalistischen Ländern insgesamt nur sehr rudimentär durchgesetzt und werden weiter abgebaut. In den letzten 7 Jahren sind allein 50 „Sicherheits“-Gesetze, die die Grundrechte beschneiden und direkt in die Privatsphäre eingreifen, verabschiedet worden, angefangen immer wieder mit der Speicherung persönlicher Daten (Konto-, Reise-, Telekommunikationsdaten) über die Erfassung biometrischer Merkmale bis zur verstärkten Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten und durch die Zivil-Militärische-Zusammenarbeit (ZMZ) jetzt auch der Bundeswehr.
Offensichtlich macht das GG das alles irgendwie möglich.
Je abstrakter gerade gegenwärtig von Schäuble über Merkel zu Müntefering und Seehofer, von den Grünen ganz zu schweigen, über die unantastbare Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Recht gejubelt wird und das GG gefeiert wird, sollte man immer daran denken, dass es nicht verhindert, dass Deutschland ein soziales Notstandsgebiet für viele Millionen Menschen längst ist und für viele andere bald wird. Die riesigen sozialen Unterschiede, die Umverteilung von unten nach oben, die Rentenkürzungsprogramme, die kaum fassbaren materiellen und mentalen Verelendungen, die immer weiter getriebene Überwachung des Privatlebens der BürgerInnen (gerade warnte wieder mal der Deutsche Anwaltsverein (DAV): Hände weg vom Grundgesetz!) , des politischen Lebens sowieso (in einer neuen Veröffentlichung der Computer Sicherheitsfirma Cryptohippie aus Chicago, wird Deutschland unter den führenden „elektronischen Polizeistaaten“ an 10. Stelle hinter China, Nordkorea, Weißrussland, Russland, GB, USA, Singapur, Israel, Frankreich genannt), die immer ausgedehnteren Kriegseinsätze und wachsenden Abschiebeknäste, Kinderpornographie und Sextourismus, Leiharbeiter und die unselige Debatte, ob ein Mindestlohn mit Art. 1 des GG vereinbar sein könnte, no-go-areas in den Städten und Dörfern, militanter werdender Neofaschismus: Alles von GG irgendwie gedeckt? Ja, weil die sozialen Rechte fehlen bzw. das GG so formuliert ist, dass es keineswegs halbwegs eindeutig ist..
Einer Jubelsendung über das GG folgte (sicher nicht mit Absicht) eine Sendung, wie weiter mit Opel. Und da sagen plötzlich alle Befragten, dass das Schicksal zigtausender von Lohnabhängigen von ein paar Erpressern in Detroit oder sonst wo entschieden wird. Die SZ sprach am 29.5. vom Diktat der Amerikaner. (Erst hatte ich „Diktatur“ gelesen!) Freiheit wozu? Wovon?
Alle 4 Jahre dürfen die BürgerInnen ihre Stimme abgeben – und dann ist sie weg. Aber zahlreiche Probleme werden von den bürgerlichen Parteien und der SPD erst gar nicht zur Abstimmung gestellt.
Die Merkmale und Defizite der bourgeoisen Demokratie werden von zahlreichen BürgerInnen beklagt, sind aber außer in rudimentären Analysen auch in wissenschaftlichen Abhandlungen nachzulesen:
- Die da oben machen, was sie wollen (dichotomisches Denken)
- Geld regiert die Welt – Imperialismus und Kapitalismus bedingen sich gegenseitig
- Ist die Würde, dh die Gesundheit, wenn nicht das Überleben in Frage gestellt durch eine die Biosphäre systematisch ausplündernde und vernichtende Industrie? Von Monsanto bis zu Gorleben und Asse. In Gorleben und Asse hat die Atom-Lobby praktisch unkontrolliert gemacht, was sie wollte.
- Die Unterwerfung der Justiz unter die privaten und öffentlichen Märkte: Wie wird Zumwinkel im Vergleich mit Emmily behandelt? Klassenjustiz
- Medien, die den Verkaufs- und Einschaltquoten verpflichtet sind
- Verschärfung der Ungleichheiten zwischen den Kulturen und/oder Ethnien
- Materielle Verelendung und mentale Verelendung stehen in einem dialektischem Verhältnis, wobei mentale Verelendung massenhaft auch ohne materielle Verelendung zu konstatieren ist.
- Die Gedanken der Herrschenden sind die herrschenden Gedanken
- Weltweite Kriegsführungs- statt Friedensstrategien
- Die systematische Geheimhaltungspraktiken im jedem Politikbereich, besonders Kriegs-, Außen-, Finanz-, Gesetzgebungs-Politik (ein großer Teil der Gesetze wird von kapitalistischen Lobbyisten geschrieben)
- Die Ökonomisierung aller Lebensbereich: Bildung, Gesundheit, Alter…..
- Wissenschaft als Profitmaximierungsinstrument und die Unterwerfung der Bildung unter dieses Prinzip
- Die Arbeit der praktisch nicht kontrollierten und nicht kontrollierbaren -Geheimdienste
Seit vielen Jahren wird beklagt, dass in internationalen Geheimtreffen zwischen Großkapital und PolitikerInnen die Entscheidungen fallen (vgl. jüngst wieder das „Bilderberg“-Treffen, jW 19.5.2009).
Wolfgang Abendroth hat immer wieder betont, dass es gut ist, dass das Grundgesetz 1949 einmal durchaus den Weg in eine wirtschaftsdemokratische antifaschistische Gesellschaft eröffnet hätte. Unsere Aufgabe ist es immer wieder, die ratio legis gleich der ratio legislatoris einzuklagen.
1949 hatten die restaurativen Kräfte der westdeutschen Bourgeoisie im Verfassungskonvent und im Parlamentarischen Rat noch nicht die Oberhand. Es waren die Erfahrungen aus den Jahren 1933-1945, dass ohne Wirtschaftsdemokratie die Gesellschaft immer wieder denen ausgeliefert ist, die ihre privaten Interessen auf Grund ihrer privaten Verfügungsgewalt über die entscheidenden Produktionsmittel auch mit dem Faschismus bereit waren durchzusetzen. Die Interventionen der Besatzungsmächte aus den kapitalistischen Staaten verhinderte eine sozialistische Umgestaltung der Eigentumsverhältnisse. In den GG-Artikeln 14 und 15 spiegelt sich aber noch wider, was der Art. 20,1, die BRD ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat, formuliert. Damit war gemeint, dass eine Demokratie nur dadurch zur sozialen Demokratie wird, wenn sie ihre Inhalte, nämlich die der Gleichheit und der Selbstbestimmung aller Staatsbürger über ihre eigenen Angelegenheiten vom politischen auch auf den gesellschaftlichen Bereich überträgt. Es ging um die Demokratisierung der Wirtschaft – und damit war weit mehr gemeint als lediglich eine immer in Frage gestellte Mitbestimmung. Der Parlamentarische Rat hat das Grundgesetz trotz aller alliierten Widerstände letztlich so formuliert, um – so Abendroth – einen „Klassenwaffenstillstand“ zu erreichen. Der alltägliche Klassenkampf auf ökonomischem, politischem und ideologischem Gebiet ging natürlich weiter, sollte aber physische Gewalt ausschließen. Allerdings eröffnet der Art. 20,4 des GG das Recht , ja die normative Pflicht, Widerstand zu leisten gegen die, die diese demokratische und soziale Ordnung beseitigen wollen, „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Das Problem des GG Art. 146
Das GG sollte keine Verfassung für einen zukünftigen neuen deutschen Staat sein (man/frau rechnete ja noch mit der Wiedervereinigung). Artikel 146 GG bestimmt, dass das gesamte deutsche Volk in freier Entscheidung eine neue Verfassung nach der Einheit Deutschlands zu beschließen hat. Laut Auskunft des BMJ vom 12.5.2009 hat der Einigungsvertrag vom 31.8.1990 den Art. 23, Satz 2 (alte Fassung!!) als Weg zur deutschen Einheit gewählt. Danach können irgendwelche Teile Deutschlands dem Geltungsbereich des GG beitreten. Das ist geschehen. Hans Heinz Holz u.a. meinen, dass die BRD nach dem „Einigungsvertrag“ keineswegs noch die BRD war; „die Angliederung der DDR war völkerrechtlich eine Annexion und staatsrechtlich ein nicht demokratisch legitimierter Akt.“ (JW, 3.6.2006) . Andreas Fisahn, Prof. für Öffentliches Recht in Bielefeld: „Die regierende Elite misstraut dem Volk……. man verzichtet auf einen Gesellschaftsvertrag, dem jedermann seine Zustimmung geben muss.“
Karl-Heinz Rupp hofft, dass angesichts der „schwersten Krise der Weltwirtschaft seit 1929 die Postulate der `Demokraten der ersten Stunde` wieder an allgemeiner Plausibilität gewinnen.“
Otmar Jung meint, dass ein Geburtsmakel des Grundgesetzes, dass das GG „nämlich niemals der Bevölkerung wirklich zur Abstimmung „ vorgelegt worden ist, noch behoben werden kann. Die Europäische Union und ihre Verfassung wäre heute schon von dem gleichen Makel bedroht.
Das Fehlen eines GG-Artikels über einen Volksentscheid führt er darauf zurück, dass die „Herrenchiemseer“, der Parlamentarische Rat und (nicht nur) der 1. Bundestag, in den ca. 50 ehemalige NSDAP-RT-Mitglieder einzogen, jetzt meist am 8 Mai 1945 Christdemokraten geworden -Angst vor der KPD hatten. „In die neue Verfassung wurde die Volksgesetzgebung nicht aufgenommen, weil man nach einschlägigen `sozialrevolutionären` Unternehmungen der Kommunisten fürchtete, die bei den bisherigen Wahlen wenig erfolgreiche KPD würde versuchen, nun mit `attraktiven` Themen auf dem Wege von Volksbegehren und Volksentscheid politisch Boden zu gewinnen.“ Solche gefährlichen Aktionen hatten erfolgreich 1946 in Sachsen stattgefunden (Volksentscheid über die Enteignung von „Kriegs- und Naziverbrechern“, aber auch in westdeutschen Ländern diverse Sozialisierungs- und Bodenreformpläne. Falls die KPD die Enteignung der Kriegsverbrecher in der gesamten jungen Bundesrepublik vorschlagen würde, war ja keineswegs gewährleistet, dass dieser Volksentscheid scheitern würde.
1947/48 sahen sich gerade noch mit dem Faschismus bestens kooperierende Großindustrielle wie Reusch, Henle, Jarres oder Otto Wolff gezwungen, den Gewerkschaften die überbetriebliche Mitbestimmung anzubieten, allerdings nur, um „Schlimmeres“ zu verhindern. Die KPD und SPD hatte die Sozialisierung der Montanindustrie im NRW-Landtag gefordert!! Was, wenn jetzt ein Volksentscheid passieren würde?
Mit Macht wurde eine Volksentscheid zur Remilitarisierung als verfassungswidrig kriminalisiert.
„Territorialplebiszite“ galten unter diesem Blickwinkel als vergleichbar „ungefährlich“. (Otmar Jung, Das demokratische Defizit: Deutschland ohne Volksentscheid, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 5/2009, S. 97-102).
September 8th, 2009 at 01:16
[…] Austellung "Opfer rechter Gewalt" (ganztägig) […]