VVN-BdA zur Kriminalisierung von Antifaschist_innen
Presseerklärung zum Prozess gegen Antifaschistinnen am 21.7.2017 in Dortmund
Es mehren sich in erschreckendem Maße die Fälle, dass Antifaschist_innen kriminalisiert werden, wenn sie gegen Faschist_innen demonstrieren. Die Polizei scheint flächendeckend den Auftrag zu haben, Veranstaltungen von Faschist-innen Polizeischutz zu gewähren. Das gegenwärtige Versammlungsrecht bietet genügend Möglichkeiten, faschistische Versammlungen zu verbieten. Nur müssen Polizei und Gerichte das auch wollen. Und da hapert es immer mehr!
Die VVN-BdA Bochum erklärt ihre Solidarität mit den beiden Antifaschist_innen, denen am kommenden Freitag, den 21.07.2017 in Dortmund der Prozess gemacht. Hintergrund ist ihr Engagement gegen den Naziaufmarsch in Dortmund („Tag der deutschen Zukunft“) im vergangenen Jahr. Die Anklagen lauten auf Widerstand und Landfriedensbruch. Während also im letzten Jahr wieder einmal die Faschisten marschieren durften, wird der Protest gegen sie kriminalisiert.
Die Gerichtsverhandlung findet im Amtsgericht in Dortmund (Gerichtsstraße 22), Raum 1.104 (1. Etage) um 9.00 Uhr statt. Treffen vor den Gericht um 8.30 Uhr mit den Betroffenen.
Faschismus ist ein Verbrechen und fällt nicht unter Meinungsfreiheit. Leider hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Beginn des Jahres zur „Legalität“ der NPD Faschisten Tür und Tor geöffnet, noch hemmungsloser ihre verbrecherischen Parolen öffentlich kundzutun.
Bochum, den 19.7.2017
VVN-BdA Bochum