Ehrenbürgerschaft von Hindenburg?
Gemeinsame Ratsanfrage der Linksfraktion und der Sozialen Liste im Rat am 27.8.2015
Zu dem Antrag der VVN-BdA auf Aberkennung der Ehrenbürgerschaft von Hindenburg durch den Rat der Stadt Bochum schrieb Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz in ihrem Antwortbrief:
“Nach herrschender Rechtsmeinung besteht ein
Ehrenbürgerrecht nur zu Lebzeiten und erlischt mit
dem Tod des Ausgezeichneten. Eine formale
Aberkennung der Ehrenbürgerwürde ist nach dem
Tod daher nicht mehr möglich, weil sie dann faktisch nicht mehr besteht.”
Die Linksfraktion und die Soziale Liste haken auf der morgigen Ratssitzung mit einer Anfrage nach:
Gemeinsame Anfrage der Linksfraktion und der
Sozialen Liste im Rat zur Sitzung des Rates am
27.08.2015
Ehrenbürgerschaften in Bochum
Wir beziehen uns auf die Mitteilung (Nr. 20151083) Aberkennung der Ehrenbürgerwürde von Paul von
Hindenburg und stellen hierzu folgende Fragen:
1. Die Verwaltung schreibt, dass nach „allgemeiner
Rechtsauffassung“ das Ehrenbürgerrecht als
Persönlichkeitsrecht“ mit dem Tode erlischt. Wo und wie ist diese Rechtsauffassung festgelegt und definiert? In § 34 der GO „Ehrenbürgerrecht und Ehrenbezeichnung“ ist die Feststellung, dass nach dem Tode die Ehrenbürgerschaft oder Ehrenbezeichnung erlischt, nicht enthalten.
2. Wann ist dem Rat der Stadt Bochum diese „Rechtsauffassung“ zu Kenntnis gegeben worden, bzw. wann hat er sich damit beschäftigt?
3. Wann hat sich diese Rechtsauffassung gebildet? Bei den Aberkennungen der
Ehrenbürgerschaften von Adolf Hitler und anderen Naziführern, die nach 1945 in zahlreichen
Städten und Gemeinden erfolgten, obwohl diese zum Teil da auch bereits tot waren, gab es diese Rechtsauffassung offensichtlich nicht.
4. Warum publiziert die Stadt Bochum nach wie vor die „Ehrenbürger der Stadt Bochum“ im
Internet, einschließlich die von Paul von Hindenburg, obwohl diese erloschen sind und Bochum keine Ehrenbürger mehr hat?
5. Mit welcher Rechtsgrundlage werden Ehrenbürgerschaften oder Ehrenbezeichnungen posthum, also nach dem Tode, verliehen?
6. Die VVN-Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten Bochum hat nach § 24 der GO die
Anregung (Antrag) an den Rat der Stadt Bochum gestellt, Paul von Hindenburg die
Ehrenbürgerschaft von Bochum abzuerkennen. Warum wurde die Anregung nicht im Rat
behandelt?